GastroGoods -- Qualitaet die Gastronomen brauchen

GastroGoods ist ein Teil der Unternehmensgruppe MG-4U

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AGB

GastroGoods allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

1.Allgemeines - Geltungsbereich
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen dienen nur zur Verwendung gegenüber Unternehmern im Sinne von § 24 AGBG. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Der Käufer erkennt unsere Bedingungen für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt.

2. Angebote und Lieferung, Annahmeverzug
2.1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
2.2. Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage der Firma GastroGoods oder eine mündliche Zusage der Geschäftsleitung bzw. unbeschränkbar bevollmächtigter Personen der Firma GastroGoods vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.
2.3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt von Umständen, die von uns nicht verschuldet sind, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Liefergegenstände von erheblichen Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
2.4. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir sind jedoch verpflichtet, eventuelle Ersatzansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
2.5. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer der Firma GastroGoods gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im übrigen unberührt.
2.6. Die verkaufte Ware ist innerhalb der vereinbarten Lieferfrist abzunehmen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Bei Annahmeverzug durch den Käufer ist die Firma GastroGoods berechtigt, die Ware zu liefern und zum vereinbarten Preis zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten. An den vereinbarten Preis ist die Firma GastroGoods nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden; ist der Listenpreis bei verspätetem Abruf höher, so wird dieser zugrundegelegt. Im übrigen behalten wir uns vor im Falle des Annahmeverzuges die Ware auf Kosten des Bestellers einzulagern und zu berechnen.
2.7. Der Käufer ist gehalten, Teillieferungen anzunehmen, soweit dieses zumutbar ist.
2.8. Eine Rückgabe ausgelieferter Ware (Retoure) ist nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit der Firma GastroGoods möglich. Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die bloße Rückgabe nicht als Anerkennung einer Rücknahmeverpflichtung und/oder einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.
3. Preise
3.1. Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - ab Lager ohne Verpackung zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer in der jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Höhe.
3.2. Eventuelle nach Vertragsabschluß infolge hoheitlicher Maßnahmen der Firma GastroGoods erwachsende Preiserhöhungen, insbesondere durch Steuern, Zölle, Frachten, Devisenkurse oder sonstige wie immer geartete Abgaben oder Erhöhungen, gehen stets zu Käufers Lasten.

4. Zahlungsbedingung

4.1.Vorauskasse per Überweisung. Die Lieferung erfolgt ausschließlich nach Vorkasse, d.h. sobald der Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist, versenden wir die bezahlte Ware. Eine Skontierung ist ausgeschlossen
4.2. Zur Zurückbehaltung der Kaufsumme, zu Aufrechnungen oder Abzügen ist der Käufer nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer insoweit allerdings auch nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der geltend gemachte Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Ware bzw. des gesamten Auftrags geringfügig, so ist die Verweigerung der Kaufpreiszahlung grundsätzlich ausgeschlossen.
4.3. Mahn- und Inkassospesen - mit Ausnahme der Kosten der verzugsbegründenden Erstmahnung - sowie eventuell weitere Spesen nach Verzugseintritt gehen zu Lasten des Käufers. Wird Wechselzahlung vereinbart, so gehen auch die Diskontspesen, der Wechselstempel und eventuelle Einzugsspesen ebenfalls zu Käufers Lasten.
4.4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
8 % pro Jahr zu berechnen. Der Nachweis, dass uns ein wesentlich niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist, bleibt dem Besteller unbenommen.
4.5. Scheck und/oder Wechsel werden nur an Zahlungs- Statt angenommen und gelten erst nach Eingang des Gegenwertes als Zahlung.
4.6. Werden der Firma GastroGoods nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass sich der Käufer in schlechten finanziellen Verhältnisse befindet und/ oder ist eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers eingetreten, ist die Firma GastroGoods berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt.
 

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der Tilgung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
5.2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, weiter zu verkaufen; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
5.3. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Mehrwertsteuer) mit allen Nebenrechten an uns ab. Die Firma GastroGoods nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer bis auf Widerruf auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma GastroGoods, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Firma GastroGoods verpflichtet sich jedoch, die Forderung solange nicht einzuziehen, wie die Einzugsermächtigung des Käufers nicht nach Maßgabe von Ziffer 5.4. erlischt.

5.4. Die Befugnis des Käufers, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, endet, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma GastroGoods zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Firma GastroGoods gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5.6. Von Pfändungen der Kaufsache ist die Firma GastroGoods sofort schriftlich zu benachrichtigen. Das Gleiche gilt bei sonstigen Eingriffen Dritter. Bei Gefahr im Verzuge hat die Benachrichtigung vorab fernmündlich zu erfolgen.
5.7. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer. Er hat Sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser und andere Gefahren zu versichern.
5.8. Überschreitet der realisierbare Wert des Sicherungsgutes (Vorbehaltsware/voraus abgetretene Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung des Sicherungsgutes) die Gesamtheit aller zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, so wird die Firma GastroGoods vollbezahlte Lieferungen nach ihrer Wahl freigeben.


6. Gefahrübergang
6.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Auf Wunsch des Käufers wird der Transport auf Kosten des Käufers versichert.
6.2. Wenn der Versand auf Wunsch oder wegen Verschuldens des Käufers verzögert wird, so lagert die Ware auf Kosten und auf Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Lieferbereitschaft seitens der Firma GastroGoods dem Versand gleich und geht die Gefahr bereits zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.
6.3. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
 

7. Gewährleistung, Haftung
Für Mängel haften wir nur wie folgt:
7.1. Der Käufer hat die Ware sofort bei Empfang auf Identität und Vollständigkeit zu untersuchen. Etwaige Mängel und sonstige Reklamationen, auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, die trotz sorgfältiger, handelsüblicher Untersuchung nicht festgestellt werden konnten, sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen. Der Firma GastroGoods ist Gelegenheit zu geben, sich von den gerügten Mängeln zu überzeugen.
7.2. Beanstandete Ware ist an uns - in Originalverpackung - zurück zu senden.
7.3. Bei berechtigten Beanstandungen beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Führen wir eine Instandsetzung durch, so berechnen wir dem Käufer dafür keinerlei Kosten, wenn er die Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware geltend gemacht hat. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn er die Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Empfang der Ware beanstandet hat.
7.4. Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.
7.5. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern.
7.6. Eine weitergehende Haftung ist entsprechend Ziffer 8 ausgeschlossen.
 

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung
8.1. Die Haftung der Firma GastroGoods richtet sich ausschließlich nach den in dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden oder Vorsatz seitens der Firma GastroGoods oder seiner Erfüllungsgehilfen.
8.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma GastroGoods auch bei leichter Fahrlässigkeit; in diesem Falle beschränkt sich ihre Haftung jedoch auf Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer.
8.3. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens.
8.4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
 

9. Verpackung und Versand

9.1. Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen
9.2. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Soweit wir nach der  Verpackungs-verordnung verpflichtet sind, die Verpackung zurückzunehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackung.

 

10. Herstellergarantie
Firma GastroGoods ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet Firma GastroGoods gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Firma GastroGoods kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass Firma GastroGoods gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

11. Schriftform, Wirksamkeit
11.1. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
11.2. Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
 

12. Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist Nürnberg.
12.2. Sofern die Vertragsparteien Vollkaufleute sind, ist für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten - auch aus Rücktritt - Nürnberg Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt den Besteller an seinem Hauptsitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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